Erbrecht - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Es wird mehr vererbt denn je. Nach einer Studie werden in den kommenden zehn Jahren 2000 Milliarden Euro vererbt. Demzufolge erhalten auch rechtliche Fragen rund um das Erben und Vererben eine immer größere Rolle.

Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass 80 % aller Deutschen sterben, ohne eine letztwillige Verfügung hinterlassen zu haben. Viele Deutsche nehmen an, dass die gesetzlichen Regelungen ausreichen, um den Frieden zwischen den Angehörigen zu wahren. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

  • Sie wollen Ihr Vermögen sichern oder erwarten eine Erbschaft?
  • Sie wurden enterbt?
  • Sie suchen das richtige Konzept für die Sicherung des eigenen Vermögens und die Versorgung Ihrer Nachkommen?
  • Sie suchen die beste Lösung für Ihre Unternehmensnachfolge?
  • Sie wollen eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht verfassen?

Dann sind Sie hier genau richtig.

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter, wie z.B. im Erbscheinsverfahren, bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Gerne stehen wir auch bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (privatschriftlichen und notariellen Testamenten, notariellen Erbverträgen) oder der Nachlassplanung beratend zur Seite.

Rechtsgebiete:
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbscheinsverfahren
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Vorweggenommene Erbfolge, u.a. Schenkungen
  • Erbengemeinschaft und Teilungsversteigerung
  • Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Stiftungsrecht
  • Internationales Erbrecht
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Ihre Ansprechpartnerin für alle erbrechtlichen Fragestellungen ist Frau RAin und Wirtschaftsmediatorin (CVM)


. Sie hat im Jahr 2011 am Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich teilgenommen und bildet sich jährlich im Bereich Erbrecht fort.
 
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