Ein separater Einspruch gegen die im Bußgeldbescheid festgesetzten Punkte ist nicht zulässig. Die Punkte-Bewertung erfolgt durch die für Maßnahmen nach dem Mehrfachtäter‑Punktesystem zuständige Verwaltungsbehörde.
Hinweis:
Lassen Sie bitte Ihren Bußgeldbescheid auch auf die Punktezahl überprüfen, weil nach der Punkte-Reform zahlreiche Fehler aufgetreten sind, indem in dem Bußgeldbescheid ‑ entgegen der gesetzlichen Regelung - die älteren (früheren) Punkte an Stelle der „geringeren“ (neuen) Punkte ausgeworfen sind. Im Übrigen bleibt es dabei, dass eine geringe Geldbuße dazu führt, dass keine Punkte eingetragen werden.