Ordnungswidrigkeit - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Ordnungswidrigkeit

Rechtsgebiete

Definition Ordnungswidrigkeit:
 
Eine Ordnungswidrigkeit ist nach § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetztes eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
 
Augenfälliger Unterschied zum Strafrecht ist hierbei zunächst, dass als Rechtsfolge lediglich eine Geldbuße (im Gegensatz zur Geldstrafe) angeordnet wird. Dementsprechend sind Ordnungswidrigkeiten auch vereinfachend ausgedrückt Gesetzesverstöße „ohne kriminellen Inhalt“.
 
Der Verfahrensablauf sowie der Inhalt des Ordnungswidrigkeitenrechts ist dem Strafrecht nachgebildet und diesem dementsprechend sehr ähnlich.
 
Sehr häufig werden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begannen. Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten zählen hierbei
 
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsunterschreitungen sowie
  • Rotlichtverstöße.
 
Gerade bei straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten kommen als Rechtsfolgen neben der Geldbuße auch weitere Maßnahmen wie die Verhängung eines Fahrverbotes vor.
 
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten eine Punkteeintragung im Flensburger Fahreignungsregister erfolgt, sobald ein die Verkehrssicherheit gefährdenter Verstoß mit mindestens 60,00 € Geldbuße sanktioniert wird.

 
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