Strafrecht - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Strafrecht

Rechtsgebiete

Definition Strafrecht:
 
Das deutsche Strafrecht ist die Gesamtheit aller Normen der Bundesrepublik und ihrer Länder, soweit die Normen Voraussetzungen und Rechtsfolgen rechtswidriger Taten regeln.
 
Vereinfachend ausgedrückt benennt das Strafrecht verbotene Verhaltensweisen und deren Sanktionierung (beispielsweise durch Geld- oder Freiheitsstrafe).
 
Zu den verbotenen Verhaltensweisen gehören beispielsweise solch bekannte Delikte wie
 
  • Diebstahl
  • Körperverletzung oder
  • Raub.
 
Dabei umfasst das Strafrecht jedoch auch spezielle Vorschriften und Gesetze wie zum Beispiel in
 
  • Jugendstrafsachen
  • Wirtschaftsstrafsachen oder im
  • Betäubungsmittelrecht.
 
Ziel des Strafrechtes ist in erster Linie der Schutz von Rechtsgütern. Darunter sind beispielsweise Leben, Gesundheit oder auch Eigentum zu verstehen.

 
 
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