Erbschaftssteuer 2009 - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Erbschaftssteuer 2009

Wissenswertes > Nachlaßangelegenheiten
Erbschaftssteuer 2010

Im Jahre 2009 trat das neue Erschaftsteuergesetz in Kraft, welches von Anfang an kritisiert wurde, das Neffen, Nichten und Geschwister wie entfernte Verwandte behandelt werden. Das Wachstums-Beschleunigungsgesetz entlastet diese Erbengruppe wieder seit dem 01.01.2010. Hierzu wurden Die Regelungen zur Erbschaftssteuer noch einmal geändert.

  • niedrigere Steuersätze in Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten)
2009

2010

bis 20.000,-- € Freibetrag
bis 20.000,-- € Freibetrag
bis 75.000,-- €: 30%
bis 75.000,-- €: 15%
bis 300.000,-- €: 30%
bis 300.000,-- €: 20%
bis 600.000,-- €: 30%
bis 600.000,-- €: 25%
bis 6 Mio,-- €: 30%
bis 6 Mio,-- €: 30%
bis 13 Mio,-- €: 50%
bis 13 Mio,-- €: 35%
bis 26 Mio,-- €: 50%
bis 26 Mio,-- €: 40%
darüber: 50 %
darüber: 43 %


  • Steuervergünstigung bei Vererbung von Unternehmen entschärft:
2009

2010

Unternehmen muss 7 Jahre fortgeführt werden
Unternehmen muss nur 5 Jahre fortgeführt werden
Lohnsumme 650 % der Ausgangslohnsumme
Lohnsumme nur noch 400 % der Ausgangslohnsumme
Lohnsummenregelung ab 10 Mitarbeiter
Lohnsummenregelung erst ab 20 Mitarbeiter
Komplette Freistellung bei 10jähriger Fortführung und Lohnsumme 1.000% der Ausgangslohnsumme
komplette Freistellung schon nach 7 Jharen bei 700 % der Ausgangslohnsumme
 
 
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