Erwerbsobliegenheit - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Erwerbsobliegenheit

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Arbeitslos und unterhaltspflichtig (2010)
Wenn Sie minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind, sind Sie verpflichtet, alles zu unternehmen, um zumindest den Mindestunterhalt erfüllen zu können.

Wenn Ihre tatsächlichen Einkünfte nicht ausreichen, kann Ihnen ein fiktives Einkommen zugerechnet werden, wenn Sie sich nicht hinreichend bemühen, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Wenn sich Ihr Einkommen reduziert gibt es die Möglichkeit den zu zahlenden Unterhalt herabzusetzen. Diese wird jedoch nur Erfolg haben, wenn Sie sich hinreichend bemüht haben, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen.
  1. Sie werden arbeitslos: Um Ihrer Erwerbsobliegenheit zu genügen wird von Ihnen verlangt, sich auf ca. 20-30 Arbeitsplätze pro Monat zu bewerben, wenn Ihnen dies zumutbar ist. Deshalb sollten Sie:
    • genau mit Datum dokumentieren, was Sie unternommen haben, um eine Stelle zu finden und wieviel Zeit Sie hierfür benötigt haben und welche Kosten Sie für die Bewerbungen aufwenden mussten.
    • Sich über das Internet, Zeitungsanzeigen, Blindbewerbungen über Stellenangebote informieren
    • Sich schriftlich bewerben und Belege aufbewahren, ebenso wie die Absageschreiben und Stellenanzeigen.
    • Sich auch weiter weg bewerben.
    • Gesundheitliche Beeinträchtigungen dokumentieren und ärztlicherseits bestätigen lassen, welche Sie in Ihrer Erwerbsfähigkeit einschränken.
2.
Sie verdienen zu wenig:
auch in diesem Fall müssen sie sich darum bemühen, ein Einkommen zu erzielen, welches ihnen erlaubt, den Mindestunterhalt zu zahlen, sofern Ihnen dies zumutbar ist. Deshalb sollten Sie:
  • sich mit der gleichen Intensität wie unter 1. um einen besser bezahlten Arbeitsplatz bemühen und dies ebenso dokumentieren.
  • Ihre genauen Arbeitszeiten dokumentieren, außerdem den Zeitaufwand für An- und Abfahrt
  • sich um eine Nebentätigkeit bemühen und dies wie unter 1. dokumentieren.
  • Etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen dokumentieren und ärztlicherseits bestätigen lassen, welche Sie daran hindern, einer zusätzlichen Nebentätigkeit nachzugehen.
Mit den so gesammelten Unterlagen suchen Sie Ihre Rechtsanwältin/Ihren Rechtsanwalt auf, die mit Ihren Unterlagen ein Abänderungsverfahren in Gang setzen.
 
 
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